| Veranstaltung: | Online-KMV am 25.11.2025 zum Landtagswahlprogramm 2026 |
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| Tagesordnungspunkt: | 3 Änderungsanträge zum Entwurfstext Landtagswahlprogramm (zur Einreichung für die Landesdelegiertenkonferenz) |
| Antragsteller*in: | Bernward Causemann (KV Tübingen) |
| Status: | Angenommen |
| Angelegt: | 12.11.2025, 10:48 |
PRO-5-230: Kap. 5.1 Gemeinschaft gibt Halt – Was uns beieinander hält. Informiert im Dialog: Beteiligung leben, Mitsprache erweitern (Wahlinformation in Briefkästen mit "keine Werbung" zulassen)
Antragstext
Im Anschluss an Kapitel 5.1, Abschnitt „Informiert im Dialog: Beteiligung leben, Mitsprache
erweitern“, Zeile 230, wird folgender Absatz eingefügt:
"Eine funktionierende Demokratie setzt mündige Bürger voraus, die sich vor Wahlen und
Volksabstimmungen bestmöglich über die jeweiligen Angebote der Parteien informieren können.
Der Zugang zu politischer Information wird jedoch aktuell dadurch eingeschränkt, dass
Rechtsunsicherheit darüber besteht, ob der Aufkleber 'Bitte keine Werbung' auf Briefkästen
auch Wahlkampfinformationen politischer Parteien und Informationen zu Bürgerentscheidungen
umfasst. Die direkte Ansprache aller Wahlberechtigten ist jedoch wesentlich dafür, eine hohe
Wahlbeteiligung und eine hohe Partizipation an demokratischen Prozessen zu erreichen. Eine
neue Landesregierung unter grüner Beteiligung wird sich daher im Bundesrat dafür einsetzen,
das Parteiengesetz entsprechend zu ändern."
Begründung
Nach derzeitiger Rechtslage ist es umstritten, ob ein Aufkleber „Bitte keine Werbung“ auch Wahlkampfwerbung politischer Parteien umfasst. Rechtsprechung gibt es dazu nur auf der Ebene eines Oberlandesgerichts. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags ist es auf Bundesebene möglich, durch Gesetzesänderung Rechtssicherheit zu schaffen (WD 3 - 3000 - 106/16). Derzeit verzichten die meisten grünen Kreisverbände darauf, in Briefkästen mit dieser Kennzeichnung Wahlkampfwerbematerial einzuwerfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Dies wird jedoch vom politischen Wettbewerb teils sehr unterschiedlich gehandhabt, weswegen unseren Kreisverbänden ein politischer Wettbewerbsnachteil entsteht. Es liegt daher im Interesse eines jeden grünen Kreisverbands, aber auch anderer Parteien, eine Regelung herbeizuführen, die Rechtssicherheit schafft und unseren Ehrenamtlichen an der Basis einen möglichst effektiven grünen Wahlkampf ermöglicht.
Begründung für den Antrag an die Kreismitgliederversammlung:
Die KMV des KV Tübingen hat am 25.6.2024 bei einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen beschlossen, dieses Anliegen an die Bundesebene der Partei heranzutragen. Seither gab es darüber viel Kommunikation, darunter viel Unterstützung von Kreisverbänden. Von Bundesgeschäftsstelle und Bundestagsfraktion war die Reaktion dagegen zurückhaltend. Wollen wir unser Anliegen durchkriegen, muss das Thema von vielen Seiten aufgenommen werden. Unterstützung haben wir bereits von der LAG und der BAG Digitales und Medien, die aber nur indirekt zuständig sind. Die UAG Politische Kommunikation in der LAG DigiMe hat empfohlen, das Thema in das Landtagswahlprogramm einzubringen, weil die Landesregierung tatsächlich solch eine Initiative im Bundesrat ergreifen kann. Die Idee ist, dass der KV Tübingen den Antrag einbringt und die LAG ihn dann unterstützt. Parallel werden weitere Initiativen ergriffen, um, unabhängig vom Landtagswahlprogramm, Unterstützung von weiteren Kreisverbänden der LAG und der BAG Demokratie und Recht zu erhalten.
Unterzeichner*innen des Antrags: Bernward Causemann, Pauline-Sophie Dittmann, Benedikt Döllmann, Rainer Drake, Emil Gramm, Krishna Sara Helmle, Christoph Joachim, Asli Kücük, Manoah Kunze, Franca Leutloff, Christian Mickeler, Max Roehl, Annette Schmidt, Karin Widmayer, Swantje Uhde-Sailer
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