Veranstaltung: | Online-KMV am 14.09.2022 (KV Tübingen) |
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Antragsteller*in: | Christian Zander (KV Tübingen) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 14.09.2022, 08:26 |
D2: Dringlichkeitsantrag: Aufarbeitung des geplanten V-Rankings für die 48. BDK und Erklärung der Unzulässigkeit
Antragstext
In den E-mails zum V-Ranking vermissen wir die Erläuterung, was mit den abgelehnten V-Anträgen geschehen soll.
Die BDK möge daher das Verfahren des V-Rankings für generell unzulässig erklären.
Auch uns ist klar, dass bei einer durchschnittlichen Behandlungszeit von angenommen sogar nur 5 Minuten die Zeit für die Behandlung von 34 V-Anträgen auf ca. 3 Stunden anwächst.
Einen Verweis nicht behandelter V-Anträge an andere Gremien zur Behandlung halten wir für falsch.
Begründung
Der Antrag ist dringlich, weil erst jetzt klar wurde, dass das V-Ranking wohl mehr als 2/3 (24 von 34) der V-Anträge betreffen würde.
Der Bundesvorstand sollte sich Regeln zur Überarbeitung des Umgangs mit V-Anträgen überlegen. Nur, weil es keinen eigenen TOP für Gesundheitsfragen gab, wurde z.B. unser Antrag für die Organspenden-Regelung als V-Antrag einsortiert. Nur, weil es keinen eigenen TOP für die Digitalisierung gab, wurde unser Antrag für Open-Source als V-Antrag einsortiert. Nur, weil es einen eigenen Punkt für Klimaschutz gab, können wir sicher sein, dass unser Antrag für den Klimaschutz auf irgendeine Weise Berücksichtigung in der BDK finden wird.
Bei den beiden V-Anträgen besteht bedauerlicherweise eine gewisse Chance, dass andere Themen für wichtiger gehalten werden.
Eine Erläuterung. was mit den Anträgen geschehen wird, die im V-Ranking durchfallen, wird dringend benötigt.
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Christian Zander: