Veranstaltung: | Online-KMV am 14.09.2022 (KV Tübingen) |
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Antragsteller*in: | Christian Zander (KV Tübingen) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 14.09.2022, 07:56 |
D1: Dringlichkeitsantrag weitere virtuelle BDK zur Behandlung der nach dem V-Ranking unberücksichtigten Anträge
Antragstext
Die BDK beauftragt den Bundesvorstand binnen zwei Monaten eine weitere komplett virtuelle BDK abzuhalten, dessen einziger Tagesordnungspunkt die Behandlung alller nach dem jetzt durchgeführten V-Ranking nicht berücksichtigten V-Anträge ist.
Das V-Ranking stellt einen unserer Ansicht nach unzulässigen Eingriff in die Basisdemokratie dar.
Trotz der stark gestiegenen Hürden, überhaupt einen Antrag einreichen zu können, also das Sammeln von mind. 49 weiteren Unterzeichnern des Antrags ist mit dem V-Ranking nicht sichergestellt, dass der Antrag in der BDK behandelt wird. Das kann und darf eigentlich nicht sein und ist einer Partei, deren Grundmerkmal die Basisdemokratie ist, nicht würdig.
Begründung
Der Antrag ist dringlich, weil erst zum Antragsschluss bekannt war, dass mehr als 2/3 (24 von 34) aller V-Anträge auf der BDK nicht behandelt werden sollen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.
Ein Verweis auf eine Kommission oder in den Bundesvorstand schränkt die basisdemokratischen Rechte der Mitglieder, die sich die Mühe gemacht haben, 49 weitere Unterzeichner zu sammeln oder gemeinsam mit ihrem Kreisvorstand eine rechtzeitige KMV zu veranstalten, unserer Ansicht nach unzulässig ein.
Es ist gerade der Bundesvorstand, aus dem erkennbar ganz viele Vorschläge der letzten Zeit (auch die Erhöhung der Hürden für die Antragseinreichung) stammen, die basisdemokratischen Anträge zu verringern. Einen Verweis der Anträge zur Entscheidung an den Bundesvorstand halten wir daher für unzulässig.
Wir haben Verständnis dafür, dass die BDK in einem überschaubaren Zeitrahmen gehalten werden soll. Das Nicht-Behandeln basisdemokratisch eingereichter Anträge sollte aber keinesfalls ein Mittel sein.
Der Bundesvorstand hat es in seinem Vorschlag zum V-Ranking versäumt, einen Vorschlag mitzugeben, was mit den im V-Ranking nicht berücksichtigten Anträgen geschehen soll. Unser Dringlichkeitsantrag beendet diese Unsicherheit. Mit einer Behandlung aller jetzt nicht berücksichtigten Anträge auf einer weiteren Sonder-BDK, dessen einziger TOP die Behandlung aller jetzt nicht berücksichtigten Anträge ist, ggf. ohne weitere Anträge zuzulassen, würde diesen Mißstand beheben.
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